Dokumente

Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b EStG dient der Vermeidung der Bauabzugssteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als Bauleistender bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) benötigt wird.
Von dieser Pflicht werden Vermieter und Unternehmer nur dann befreit, wenn das ausführende Bauunternehmen oder der Handwerker eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen kann. Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b EStG dient der Vermeidung der Bauabzugssteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als Bauleistender bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) benötigt wird.

 

Potentielle Leistungsempfänger sind

  • alle Unternehmen gemäß § 2 UStG,
  • alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 und 3 EStG,
  • Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG,
  • Pauschal versteuernde Land- und Forstwirte gemäß § 24 UStG und
  • Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen (hierzu gehört auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Gebäuden und Gebäudeteilen).

 

Freistellungsbescheinigung 

Nach­weis zur Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers bei Bau­leis­tun­gen

Datenschutzeinstellungen

Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen (Zustimmung jederzeit widerrufbar). Mehr lesen
Notwendige Cookies

speichern alle akzeptieren
powered by webEdition CMS